Das Alter der Antragsteller muß mindestens 18 Jahre sein und das Höchstalter liegt bei 58 Jahren (55 Jahre in den neuen Bundesländern). Männliche Antragsteller unter 23 Jahren müssen einen Wehrdienstnachweis oder eine Freistellung vom Wehrdienst vorlegen.
Der Antragsteller (Arbeitnehmer) muß in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, zwingend ein Jahr bei seinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sein und das Gehalt auf ein Girokonto überwiesen bekommen.
Antragsteller müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und als weitere Voraussetzung ein pfändbares Nettoeinkommen folgender Höhe vorweisen: